Vollversammlung der EJHN

Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des Jugendverbandes. Hier versammeln sich die Vertreter/innen der Mitglieder, sprich der Dekanate. Jedes Dekanat entsendet Delegierte in die Vollversammlung, die von ihren Jugendvertretungen gewählt werden. Maximal ein Drittel der entsandten Delegierten darf zum Zeitpunkt der Wahl das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die Anzahl der Delegierten variiert nach der Größe des Dekanats. Der genaue Schlüssel ist der EJHN-Satzung oder dieser Homepage zu entnehmen.

Des Weiteren gehören der Vollversammlung die fünf Jugenddelegierten der EKHN-Synode und bis zu zehn berufene Mitglieder an, die sie selbst bestimmt. Sie haben Rede-,Antrags- und Stimmrecht und sind gewählt auf fünf Jahre (Jugenddelegierte) und zwei Jahre (Berufene).

Die etwa 150 Vertreter/innen aus der Kinder- und Jugendarbeit treffen sich zweimal im Jahr zu Vollversammlungen. Die Aufgaben der Vollversammlung sind:

  • Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Verbandes,
  • Einhaltung und Änderung der Satzung,
  • Wahl von Vorstand, Vertreter/innen in Gremien und Organisationen und Kassenprüfer/innen,
  • Benennung von Jugenddelegierten für die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau,
  • Bildung von Ausschüssen,
  • Genehmigung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung,
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung,
  • Verabschiedung von Richtlinien zur Zuschussvergabe.

Die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.V. nimmt Stellung zu Themen der Gesellschaft und der Kinder- und Jugendarbeit, wie bisher u.a. zu „Armut“, „Bildung“ und „Ehrenamt“. Diese Beschlüsse geben den Kurs der Arbeit in Gemeinden, Vorstand und Vertretungen vor.

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